| Wir wünschen allen unseren Gesellschaftern und Geschäftspartnern Gesundheit, Glück und Erfolg für das Neue Jahr. |
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| News vom 09. Juni 2009 Übernahme der Geschäftsanteile an den VICTORY Fondsträgergesellschaften durch die Treumedia Beteiligungs GmbH erfolgreich abgeschlossen |
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| Auch auf Gesellschafterebene können wir über eine positive Nachricht berichten. Am 15. Mai 2009 hat die Treumedia Beteiligungs GmbH mit dem Insolvenzverwalter der VICTORY Media AG den Kaufvertrag für die Übernahme der Gesellschaftsanteile in Höhe von 74,8 % an den VICTORY Fondsträger GmbH’s 2 bis 16 und 18 bis 23 abgeschlossen. Somit ist die Treumedia Beteiligungs GmbH 100 %ige Gesellschafterin sämtlicher VICTORY Fondsträger GmbH’s. Eine evtl. Gefährdung der Fondsgesellschaften durch die Insolvenz der VICTORY Media AG ist hiermit erfolgreich abgewendet worden. | |
| News vom 30. April 2009 Stand der aktuellen steuerlichen Situation der VICTORY Medienfonds |
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Diese Teilhaberinformation soll dazu dienen, Sie über die bisherigen Erfolge unserer Verhandlungen mit den Finanzbehörden und die zu erwartenden Änderungen Ihrer Steuersituation in den nächsten Monaten zu unterrichten.
Vorab möchten wir klarstellen, dass die neuesten Pressemeldungen zu Medienfonds mit sog. „Defeasance-Struktur“ die VICTORY-Medienfonds nicht betreffen. Anlegern solcher Medienfonds droht derzeit nachträglich eine vollständige bzw. überwiegende Aberkennung der Verlustzuweisungen durch die Finanzbehörden. Die VICTORY-Medienfonds sind unternehmerisch konzipiert, weisen also keine „Defeasance-Struktur“ auf.
Wir haben mit unseren Verhandlungen mit den Finanzbehörden erreicht, dass die Teilhaber der VICTORY-Medienfonds ihre Verlustzuweisungen in voller Höhe behalten. Die steuerliche Lage der Teilhaber der VICTORY-Medienfonds ist damit mittlerweile erheblich günstiger als die Lage von Anlegern anderer Medienfonds.
Wesentliche Ergebnisse der Verhandlungen mit den Finanzbehörden
Wie Sie wissen, wurden und werden die steuerlichen Verbescheidungen der VICTORY-Medienfonds von den Finanzämtern Kaufbeuren und Kempten flächendeckend angegriffen und nach einer Betriebsprüfung wesentlich geändert. Die Finanzbehörden stellten sich dabei hinsichtlich mehrerer VICTORY-Medienfonds ursprünglich auf den Standpunkt, diese hätten wegen ihrer Zusammenarbeit mit ausländischen Produktionsdienstleistern, welche mit der Durchführung der Medienproduktionen beauftragt wurden, ausländische negative Einkünfte im Sinne von §2a EStG erzielt. Die Folge der Zusammenfassung der betroffenen Fonds und der beauftragten Produktionsdienstleister in rechtlich selbständige Produktionsgesellschaften mit Betriebsstätte im Ausland war, dass diese Verluste auf Teilhaberebene nicht mit anderen Einkünften verrechenbar waren. Diese beschränkte Verrechenbarkeit führte zu einer faktischen Aberkennung der bei den VICTORY-Medienfonds durch die Medienproduktionen entstandenen Verluste, wobei hingegen die angefallenen Gewinne auf Teilhaberebene voll zu versteuern waren.
Zusätzlich zu der vorgenannten Problematik vertrat die Steuerfahndung Kempten – diese wurde erst erhebliche Zeit nach Abschluss der Betriebsprüfungen hinzugezogen – darüber hinaus bei nahezu allen VICTORY-Medienfonds die Auffassung, bei diesen handele es sich um reine Verlustzuweisungsgesellschaften ohne Gewinnerzielungsabsicht. Daher seien sämtliche Verluste der VICTORY-Medienfonds steuerlich nicht anzuerkennen.
Diese für die VICTORY-Teilhaber sehr nachteiligen Ansichten der Finanzbehörden sind seit mehreren Jahren Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen und außergerichtlichen Gesprächen mit den beteiligten Finanzämtern. Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der VICTORY-Medienfonds wurde und wird von der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München, wahrgenommen, die auch zahlreiche andere Medienfonds vertritt. Zunächst erfolgte in den Jahren 2005 bis 2007 eine flächendeckende finanzgerichtliche Auseinandersetzung betreffend die angeblich von den VICTORY-Medienfonds mit den beauftragten Produktionsdienstleistern gebildeten Produktionsgesellschaften. Die Annahme rechtlich selbständiger Produktionsgesellschaften bildete die Grundlage für die falsche Rechtsansicht der Finanzbehörden. Diese Auffassung der Finanzbehörden wurde in der Folgezeit von den VICTORY-Medienfonds in zahlreichen Gerichtsverfahren erfolgreich angegriffen. Sämtliche dieser Gerichtsverfahren wurden von den VICTORY-Medienfonds gewonnen, d. h. sämtliche Bescheide an die fiktiven Produktionsgesellschaften mussten von der Finanzverwaltung wieder aufgehoben werden. Somit behält die ursprüngliche Konzeption der Produktionskooperationen ihre Gültigkeit. Die Finanzgerichte haben ihre Entscheidungen insbesondere auf formale Argumentationen gestützt, sodass zu den inhaltlichen Fragestellungen nicht abschließend Stellung genommen werden musste.
In der Folgezeit kam es zwischen den Finanzämtern Kaufbeuren und Kempten sowie der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Vertreterin der VICTORY-Medienfonds im Laufe des Jahres 2008 zu mehreren Gesprächen über die Entwicklung einer für beide Seiten akzeptablen Lösungsstrategie. Gegenstand der Gespräche war sowohl eine tatsächliche Verständigung über die Besteuerungsgrundlagen – quasi der Abschluss eines Vergleichs – als auch die Durchführung eines finanzgerichtlichen Musterverfahrens zur Klärung der noch streitigen Punkte.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass in diesen Gesprächen einige bedeutende Etappensiege erzielt werden konnten. So konnte mit den Finanzbehörden ein Einvernehmen dahingehend erreicht werden, dass durch die Beauftragung ausländischer Produktionsdienstleister keine rechtlich selbständigen Produktionsgesellschaften mit ausländischer Betriebsstätte entstanden sind. Dementsprechend hat das Finanzamt Kaufbeuren in den letzten Monaten zahlreiche Feststellungsbescheide erlassen, die rechtsverbindlich bestätigen, dass bei keiner der Medienproduktionen der VICTORY-Medienfonds eine rechtlich selbständige Produktionsgesellschaft vorgelegen hat. Die Folge dieser Verbescheidung ist, dass die Feststellung von nur beschränkt verrechenbaren ausländischen Verlusten im Sinne von §2a EStG nunmehr nicht mehr möglich ist! Dieses Steuerproblem hat sich also endgültig erledigt.
Des Weiteren wurden im Rahmen der Gespräche erörtert, ob gegebenenfalls eine für alle Seiten akzeptable vergleichsweise Einigung bezüglich der Besteuerung der VICTORY-Medienfonds herbeigeführt werden kann. Als zentraler Punkt wurde von den Finanzbehörden dabei verlangt, dass die Medienproduktionen nicht als „Herstellung“ sondern als „Anschaffung“ zu bilanzieren sind. Im Gegenzug wurde in Aussicht gestellt, sehr kurze Abschreibungsdauern zu akzeptieren.
Da die endgültige Erledigung der Steuerstreitigkeiten von der Zustimmung der jeweiligen Gesellschafterversammlungen abhängig ist, war absehbar, dass sich durch den verhandelten Kompromiss nicht die Steuerstreitigkeiten sämtlicher VICTORY-Medienfonds erledigen lassen würden. Die Finanzbehörden haben sich daher Anfang dieses Jahres gegen den Abschluss eines Vergleichs entschieden. Dennoch ist das derzeitige weitere Vorgehen der Finanzämter im Ergebnis sehr stark von den geführten Gesprächen und den daraus gewonnenen Erkenntnissen beeinflusst.
Die Finanzbehörden haben ihr weiteres Vorgehen im Einzelnen wie folgt angekündigt:
Zunächst wird die Steuerfahndung Kempten ihre bisherigen Steuerfahndungsberichte ergänzen. Dabei wird die Steuerfahndung nicht von einer Herstellung sondern von einer Anschaffung der Medienproduktionen ausgehen und wird für jede Medienproduktion gesondert die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. die Abschreibungsdauer ermitteln. Ein großer Erfolg der Gespräche ist, dass sich die Steuerfahndung bei der Ermittlung der Abschreibungsdauern an den durchschnittlichen Lizenzlaufzeiten der jeweiligen Medienproduktionen orientieren wird. Die Abschreibungsdauer wird sich nach Angabe der Steuerfahndung Kempten in der überwiegenden Anzahl der Fälle bei höchstens 8 Jahren bewegen, lediglich in Einzelfällen ist ein längerer AfA-Zeitraum möglich. Die Steuerfahndung wird also nicht die von manchen Finanzämtern bei Filmwerken angewandte Abschreibungsdauer von 50 Jahren anwenden. Die Gewinnerzielungsabsicht der Fondsgesellschaften wird nicht mehr in Frage gestellt.
Nach Ergehen der geänderten Steuerfahndungsberichte wird das Finanzamt Kaufbeuren die VICTORY-Medienfonds auf dieser Grundlage neu verbescheiden. Diese Grundlagenbescheide werden jedoch nicht sofort an die Wohnsitzfinanzämter der Anleger weitergeleitet werden. Vielmehr wird das Finanzamt abwarten, bis gegen die Bescheide Einspruch eingelegt sowie die Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde. Das Finanzamt hat zugesagt, dass es den Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung in allen Fällen stattgeben wird. Erst nach Gewährung der Aussetzung der Vollziehung wird das Finanzamt die Grundlagenbescheide an die Wohnsitzfinanzämter übermitteln und diese gleichzeitig über die gewährte Aussetzung der Vollziehung informieren.
Auf das weitere Vorgehen bei den Wohnsitzfinanzämtern kann das Betriebsstättenfinanzamt Kaufbeuren keinen Einfluss nehmen. Es ist zu erwarten, dass die Wohnsitzfinanzämter aufgrund des geänderten Grundlagenbescheids unverzüglich eine Folgeverbescheidung vornehmen und die bisherigen Steuerbescheide der Teilhaber abändern werden. Aufgrund der Mitteilung, dass die Grundlagenbescheide bis zur rechtskräftigen Klärung außer Vollzug gesetzt werden, werden die Wohnsitzfinanzämter auf Antrag voraussichtlich überwiegend die Aussetzung der Vollziehung gewähren.
Nach Durchführung der vorstehend beschriebenen Verbescheidung wird die nachfolgende Steuersituation bestehen:
⇒ Sämtliche Verlustzuweisungen der VICTORY-Medienfonds an die Teilhaber werden in voller Höhe anerkannt.
⇒ Sämtliche Verluste sind in voller Höhe mit anderen Einkünften der Teilhaber verrechenbar.
⇒ Aber: Die Verluste werden nicht im Jahr der Zeichnung sondern erst über mehrere Jahre verteilt zugewiesen.
Wann genau die Verbescheidung Ihres VICTORY-Medienfonds bzw. die entsprechende Folgeverbescheidung auf Teilhaberebene erfolgen wird, vermögen wir nicht einzuschätzen, da wir keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Verbescheidung der einzelnen Fondsgesellschaften haben. Wir gehen derzeit davon aus, dass die geänderte Verbescheidung auf Ebene der Fondsgesellschaften bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein dürfte. Ein Großteil der Teilhaber dürfte dementsprechend bereits in der zweiten Jahreshälfte 2009 geänderte Steuerbescheide erhalten.
Durchführung eines finanzgerichtlichen Musterverfahrens
Wie bereits ausgeführt, liegt der Grund für die Verteilung der Verlustzuweisungen über mehrere Jahre in der Nichtanerkennung der Herstellereigenschaft der VICTORY-Medienfonds begründet. In dieser grundlegenden rechtlichen Beurteilung stimmen wir nach wie vor nicht mit der Auffassung der Finanzbehörden überein.
Mit den Finanzbehörden besteht ein Einvernehmen dahingehend, dass die Frage des Vorliegens der Herstellereigenschaft in einem finanzgerichtlichen Musterverfahren geklärt werden kann bzw. sollte. Die Auswahl der Fondsgesellschaft, die dieses Musterverfahren betreiben wird, liegt im Ermessen der Geschäftsbesorgerin der VICTORY-Medienfonds. Bis zum Abschluss des Musterverfahrens wird bei den übrigen VICTORY-Medienfonds ein Ruhen des Verfahrens veranlasst werden, d.h. die gegen die geänderte Grundlagenverbescheidung eingelegten Einsprüche werden bis zum rechtskräftigen Abschluss des Musterverfahrens nicht bearbeitet werden.
Zu beachten ist, dass das Musterverfahren keine rechtlich verbindliche Wirkung für die nicht am Verfahren beteiligten Fondsgesellschaften entfaltet. Das vorläufige Abwarten des Musterverfahrens führt allerdings nicht zu einem Klageverzicht der nicht beteiligten Fondsgesellschaften. Sollte im finanzgerichtlichen Verfahren rechtskräftig festgestellt werden, dass sich der beteiligte VICTORY-Medienfonds als Hersteller qualifiziert hat, ist zu erwarten, dass das Finanzamt die Herstellereigenschaft auch bei den anderen Fondsgesellschaften anerkennt.
Bei der Auswahl der Fondsgesellschaft für das Musterverfahren wird die Geschäftsbesorgerin insbesondere berücksichtigen, welche Produktionen als besonders typisch für die VICTORY-Mediengruppe angesehen werden können sowie welche Produktionen mit möglichst niedrigem Zeit- und Kostenaufwand gerichtlich verwertbar aufgearbeitet werden können.
Individuelle Auswirkungen des Musterverfahrens und der Neuverbescheidung
Die Auswirkungen der geänderten steuerlichen Veranlagung auf Teilhaberebene sind unterschiedlich.
Bei den VICTORY-Medienfonds 2 bis 6 wurde die bisherige Aberkennung der Verlustzuweisungen bereits auf Teilhaberebene durch die Wohnsitzfinanzämter umgesetzt. Diese Teilhaber können nunmehr in der Regel mit einer Steuererstattung rechnen. Bei einer späteren Anerkennung der Herstellereigenschaft durch die Finanzbehörden und einer damit verbundenen nochmaligen Änderung der Steuerbescheide würden diese eine weitere Steuererstattung erhalten.
Bei den übrigen VICTORY-Medienfonds wurde die bisherige Aberkennung der Verlustzuweisungen noch nicht auf Teilhaberebene durch die Wohnsitzfinanzämter umgesetzt. Hier wird die Änderung der Steuerbescheide in der Regel zu Steuernachforderungen führen. Dies ist die Konsequenz daraus, dass die Verlustzuweisungen nach der neuen Verbescheidungslage zwar in voller Höhe, aber nicht mehr zu hundert Prozent im Zeichnungsjahr, sondern verteilt auf mehrere Jahre anerkannt werden. Es kommt also zu einer Verschiebung der Verlustzuweisungen. Die Steuernachforderungen sind des Weiteren mit einem laufenden Zins in Höhe von 6 % p.a. zu verzinsen. Bei einer späteren Anerkennung der Herstellereigenschaft durch die Finanzbehörden müssten die Steuerbescheide wieder zurück geändert werden. Damit würden die Steuernachforderung bzw. die korrespondierenden Zinsforderungen wieder entfallen.
Wir empfehlen allen Teilhabern, hinsichtlich ihres individuellen Vorgehens auf jeden Fall Rücksprache mit einem Steuerberater zu nehmen!
Bei den Teilhabern, die sich mit einer Steuernachforderung konfrontiert sehen, stellt sich des Weiteren die Frage, ob diese die Steuernachforderung zunächst vorläufig begleichen, um den Zinslauf zu stoppen, oder ob diese einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Entscheidet sich ein Teilhaber, die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen und also die Steuernachforderung einstweilen nicht zu begleichen, fallen weiterhin Zinsen in Höhe von 6 % p.a. auf die offene Steuernachforderung an. Bis zur endgültigen Klärung der Herstellereigenschaft würde sich daher das Steuerrisiko des einzelnen Anlegers bezüglich der laufenden Zinsen vergrößern.
Bei einer Zahlung der Steuernachforderung und einer nachträglichen Anerkennung der Herstellereigenschaft würde umgekehrt ein Steuererstattungsanspruch gegen die Finanzbehörden entstehen, welcher von den Finanzbehörden mit einem Guthabenszins in Höhe von 6 % p.a. zu verzinsen wäre.
Nach Erhalt des geänderten Grundlagenbescheides für die jeweilige VICTORY-Medienfondsgesellschaft werden wir Sie in einem individuellen Schreiben über die Auswirkungen detailliert informieren.
Weitere Informationen
Da die Finanzbehörden bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung anders als beantragt verbescheiden werden, können wir Ihnen derzeit keine vorläufigen steuerlichen Ergebnisse zur Bearbeitung Ihrer Steuererklärung übersenden. Die für Ihre Steuererklärung relevanten Daten werden auf behördlichem Weg vom Betriebsstättenfinanzamt unmittelbar an das Wohnsitzfinanzamt übermittelt. |
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| News vom 22. Oktober 2008 Stellungnahme zu Anschuldigungen gegen die VICTORY Mediengruppe Zu den gegen die Firmengruppe erhobenen Anschuldigungen nehmen wir wie folgt Stellung: |
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| 1. Die VICTORY Mediengruppe hat kein Schneeballsystem betrieben. Der Umstand, dass Vorabgewinnausschüttungen, welche auf prognostizierten Gewinnen beruhten, teilweise zurückgefordert werden mussten, beruht insbesondere auch auf der nicht vorhersehbaren Verschlechterung der Ertragslage wegen des unerwarteten und völlig überzogenen Vorgehens der Finanzbehörden. Das Praktizieren von Vorabgewinnausschüttungen ist bei geschlossenen Medienfonds nicht unüblich. Insoweit Medienfonds dergestalt konstruiert sind, dass bei diesen die aufgewendeten Produktionskosten als Herstellungskosten qualifiziert werden, führt dies zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben und damit zu ganz erheblichen Anfangsverlusten. Diese Verluste werden durch die laufenden Erlöse aus der Verwertung der Filmproduktionen sukzessive gemindert. Dementsprechend können diese Fonds erst nach Jahren Gewinne ausweisen, obwohl sie aufgrund der eingehenden Verwertungserlöse über freie Liquidität verfügen. Diese Liquidität wird an die Anleger im Wege von Vorabgewinnausschüttungen weitergegeben.
2. Unzutreffend ist die pauschal vorgetragene Behauptung, bei Produktionsbeginn von Filmen habe das erforderliche Geld gefehlt. 3. Unzutreffend ist auch die pauschal vorgetragene Behauptung, werthaltige Vorabverträge und/oder Distributionsgarantien seien nicht vorhanden gewesen. Solche Absicherungen wurden stets getroffen. 4. Sämtliche Vertriebsprovisionen wurden in den Prospekten in aller Ausführlichkeit offengelegt. Andere als die prospektieren Vertriebsprovisionen sind nicht geflossen. Die Strukturierung eines Fonds obliegt allein der Entscheidung der Fondsgesellschaft. Sofern ein Anleger die gewählte Struktur für nicht sinnvoll erachtet, steht es ihm frei, sich nicht zu beteiligen. 5. Die steuerrechtliche Frage, ob die einzelnen Fondsträgergesellschaften als Filmhersteller im Sinne von § 94 UrhG zu qualifizieren sind, ist eine juristisch hochkomplexe Frage, die zwischen den Rechtsexperten der beteiligten Finanzämter und den steuerlichen Vertretern der VICTORY Mediengruppe heftig umstritten ist. Diese Frage ist nach wie vor ungeklärt und wird wohl erst im Rahmen eines finanzgerichtlichen Musterverfahrens geklärt werden können. Die einvernehmliche Durchführung eines solchen Musterprozesses wird von den Finanzbehörden und der VICTORY Mediengruppe derzeit ernsthaft diskutiert. Die steuerrechtliche Konstruktion der Fonds wurde im Zeitpunkt ihrer Auflegung durch zahlreiche Steuer- und Prospektgutachten bestätigt. 6. Im Zuge der anhängigen Steuerverfahren droht keine ersatzlose Aberkennung der Verlustzuweisungen. Für den Fall, dass die Finanzgerichte die Filmherstellereigenschaft der Fonds nicht bestätigen sollten, wären die Produktionskosten nicht als Herstellungskosten, sondern als Anschaffungskosten zu qualifizieren. Dies hätte zur Folge, dass zwar die Verlustzuweisungen im Initialjahr aberkannt werden würden, dass die Produktionskosten dann allerdings als Anschaffungskosten in den nachfolgenden Jahren abgeschrieben werden könnten, wodurch entsprechende Verluste generiert bzw. erzielte Gewinne reduziert werden würden. 7. Bei evtl. geltend gemachten Schadensberechnungen wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei einer solchen die erhaltenen Ausschüttungen und Steuervorteile selbstverständlich in Abzug gebracht werden müssten. |
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| News vom 18. August 2008 VICTORY Film Production & Distribution GmbH Vertriebssituation |
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| Die Rechte der VICTORY-Fonds wurden in der Vergangenheit von der Vertriebsgesellschaft VICTORY Film Production & Distribution GmbH aktiv vertrieben. Die Situation der VICTORY Media Gruppe hat sich jedoch grundlegend verändert. Der letzte Film-Fonds wurde 2003 platziert. Dies hat zur Folge, dass dem Vertrieb keine neuen Projekte zur Verfügung stehen, um bei Lizenzeinkäufern weiterhin attraktiv zu bleiben. Um auf individuelle Nachfragen seitens Lizenzeinkäufern reagieren zu können, ist der VICTORY-Rechtestock zu klein. Als eine sinnvolle Vorgehensweise erscheint es daher, mit großen Lizenzvertriebsunternehmen zusammenzuarbeiten. Diese haben mit Ihrer Programmvielfalt die Möglichkeit, auf die einzelnen Wünsche der Lizenzeinkäufer individuell einzugehen. Der VICTORY Rechtestock zeichnet sich durch qualitativ hochwertige Produktionen aus, die sich vom Konkurrenzprogramm abheben. Es wird aktuell verstärkt mit Filmvertriebsunternehmen verhandelt, die in eine Senderstruktur eingebunden sind und/oder die sich auf ein bestimmtes Gebiet (Genre) spezialisiert haben, wie z.B. die Vertriebsgesellschaft SIX-SIX-EIGHT LTD (www.6-6-8.com) für das Gebiet Asien. Im Laufe des Jahres 2008 wird der Vertrieb so strukturiert sein, dass der VICTORY-Rechtestock von verschiedenen Lizenzvertriebsunter-nehmen auf der ganzen Welt aktiv angeboten wird. | |
| News vom 5.02.2008 ELISA |
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Die Koproduktion ELISA des Millennium Fonds I, Millennium Fonds II und dem MultiMediaFonds 16 wird vom 5.02.2008 bis zum 19.03.2008 täglich (außer Freitags) um 13.00 Uhr auf dem NDR ausgestrahlt. Vom 20.03.2008 bis zum 07.05.2008 wird die zweite Staffel ausgestrahlt, die von der italienischen Sendergruppe Mediaset produziert wurde. |
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| News vom 24. 08.2007 (Pressemitteilung Roxin Rechtsanwälte, München vom 15.08.2007) |
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Der ehemalige Vorstand und Gründer der VICTORY MediaFonds, gegen den die Staatsanwaltschaft Augsburg bereits im Jahr 2005 Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue, der Steuerhinterziehung und des Betrugs eingeleitet hatte, wurde am 14.08.2007 nach fast fünf Monate andauernder Untersuchungshaft entlassen. Der Entlassung sind Gespräche zwischen der Staatsanwaltschaft Augsburg und den Strafverteidigern Alexander Schemmel und Dr. Oliver Sahan (Roxin Rechtsanwälte, München) vorausgegangen. Früheren Presseberichten, denen zufolge ein großer Teil der ca. 360 Millionen Euro Anlegergelder nicht in Filmprojekte investiert worden sei, treten die Rechtsanwälte entschieden entgegen. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Christof Schmidt (Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München), der das Steuermandat für die VICTORY MediaFonds führt, gehen sie vielmehr davon aus, dass die seitens der Finanzämter bislang anerkannten Verlustvorträge verteidigt werden können. |
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| News vom 27.06.2007 | |
Gesellschafterversammlungen von VICTORY Medienfonds |
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| News vom 02.03.2007 | |
| Mit News vom 26.02.2007 wurde über die Schließung der Fondsverwaltung und das Ausscheiden von Frau Scheiblich und Frau Linder aus der VICTORY Media Gruppe berichtet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ab heute die Fonds der VICTORY Media Gruppe nicht mehr verwaltet werden. Vielmehr muss die TREUMEDIA Beteiligungs GmbH gerade um eine Verwaltung der VICTORY Medienfonds insbesondere dem Finanzamt gegenüber zu gewährleisten, weiter Kosten senken. Durch das Ausscheiden von Frau Scheiblich und Frau Linder wird es aber zu Verzögerungen bei der telefonischen Entgegennahme und Bearbeitung von Anfragen etc. kommen, so dass Sie gebeten werden nach Möglichkeit Ihre Anfragen etc. schriftlich einzureichen. Die Erreichbarkeit per Telefax (08341/96118-31) und per Email (info@victory-media.com) ist unverändert gegeben. |
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| News vom 02.02.2007 | |
| Free Film Productions GmbH (vormals „VICTORY Film Productions GmbH“) Über das Vermögen der Free Film Productions GmbH, Cham, wurde am 16.01.2007 mit Beschluss des Amtsgerichts Regensburg, Insolvenzgericht, das Insolvenzverfahren eröffnet (Geschäftsnummer beim Amtsgericht Regensburg: 94 IN 517/06). Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Rosemarie Lankes, Cham, bestellt. Bitte senden Sie keine Forderungsanmeldungen an die Victory Media Gruppe nach Kaufbeuren. Fragen zum Insolvenzverfahren sind an die Insolvenzverwalterin zu richten. Die VICTORY Media Gruppe wird hierzu keine Stellungnahme abgeben, so dass Anfragen nicht beantwortet werden. Die Free Film Productions GmbH hält keine Geschäftsanteile an Unternehmen der VICTORY Media Gruppe, so dass die VICTORY Media Gruppe, insbesondere die VICTORY Medienfonds, durch das Insolvenzverfahren der Free Film Productions GmbH nicht betroffen sind. |
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| News vom 29.01.2007 | |
| VICTORY Media AG Das Amtsgericht Kempten/Allgäu, Insolvenzgericht, hat mit Beschluss vom 15.01.2007 (Az. IN 770/06) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VICTORY Media AG eröffnet. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Dr. jur. Marco Liebler, München, bestellt. Bewertungen Diverse Teilhaber von VICTORY Medienfonds fragen den aktuellen Wert ihrer Beteiligungen an bzw. aufgrund von Kündigungen sind Werte entsprechend den Regelungen der Gesellschaftsverträge der betroffenen VICTORY Medienfonds zu ermitteln. Werte auf künftige Stichtage werden nicht ermittelt, so dass Anfragen hierzu nicht beantwortet werden können. Aufgrund der Beschlagnahmungen von Unterlagen durch die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung (vgl. News vom 07.12.2006) sind Bewertungen gekündigter Beteiligungen zur Zeit leider nicht möglich. |
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| News vom 12.01.2007 | |
| Kosten der steuerliche Vertretung der VICTORY Media Gruppe Trotz anderslautender Vermutungen wurden bislang die Kosten der Vertretung der VICTORY Media Gruppe durch die renommierte Münchner Rechtsanwaltsgesellschaft allein und ausschließlich von der TREUMEDIA Beteiligungs GmbH getragen. Ausschüttung VICTORY MultiMediaFonds 23 GmbH & Co. KG Am 11.01.2007 erfolgte eine Ausschüttung von fünf Prozent bezogen auf das Fondsvolumen an die Kommanditisten der VICTORY MultiMediaFonds 23 GmbH & Co. KG. Büroschließung am Freitag, 26.01.2006 An diesem Tag wird das Büro der TREUMEDIA Beteiligungs GmbH und der VICTORY Media Gruppe aus technischen Gründen nicht geöffnet sein. Erreichbarkeit per Email Anfang Februar 2007 Aufgrund von dringenden Arbeiten an der EDV der TREUMEDIA Beteiligungs GmbH ist Anfang Februar 2007 eine Erreichbarkeit der TREUMEDIA Beteiligungs GmbH und der VICTORY Media Gruppe per Email nicht gegeben. Der genaue Zeitraum wird noch mitgeteilt werden. |
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| News vom 09.01.2007 | |
| Aufgrund vielfacher Anfragen wird zu nachfolgenden Themen kurz Stellung genommen: Schreiben wegen Sammelklage in Sachen VICTORY Media AG Eine Vielzahl von Teilhabern an VICTORY Medienfonds wurden mit gleichlautenden Schreiben vom 28.12.06 über die Möglichkeit einer Sammelklage in Sachen VICTORY Media AG informiert. Der Verfasser dieses Schreiben ist hier nicht bekannt, insbesondere handelt es sich weder um einen ehemaligen Kapitalanlagevermittler der VICTORY Media Gruppe noch um einen Teilhaber an einem VICTORY Medienfonds. Auch ist der Verfasser ausweislich seiner Kontaktdaten kein Rechtsanwalt. Weiterhin ist nicht bekannt, wie der Verfasser an die Anschriften von Teilhabern an VICTORY Medienfonds gelangt ist, da diese nur namentlich im Handelsregister veröffentlicht sind, wenn der VICTORY Medienfonds eine Kommanditgesellschaft ist; atypisch stille Gesellschaften werden nicht im Handelsregister eingetragen. Dies trifft aber nur auf die VICTORY MultiMediaFonds 23 GmbH & Co. KG und die VICTORY Music Production & Publishing GmbH & Co. KG zu. Die VICTORY Medienfonds sind durch den Insolvenzantrag der VICTORY Media AG nicht unmittelbar betroffen (News vom 06.11.2006 und vom 10.11.2006). Vor Klageerhebung bzw. Beitritt zu einer Sammelklage sollte sorgfältig geprüft werden, ob gegen die VICTORY Media AG überhaupt Ansprüche bestehen können. Mit News vom 10.11.2006 wurde zu Klagen gegen die VICTORY Media Gruppe Stellung genommen. |
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| Global Entertainment Production Holland BV Nach unseren Kenntnissen hat diese Firma mittlerweile ihren offiziellen Sitz auf die britischen Kanalinseln verlegt und ihr gesamtes Personal bis auf den Geschäftsführer entlassen. In Rotterdam unterhält sie ein registriertes Büro. Aufgrund eines Registerauszugs ist bekannt, dass die Firma Global Entertainment Production NV (NV entspricht einer Aktiengesellschaft) mit Sitz auf den Niederländischen Antillen der einzige Gesellschafter der Global Entertainment Production Holland BV (BV entspricht einer GmbH) ist. Wer die Gesellschafter/Aktionäre der Global Entertainment Production NV sind, ist hier nicht bekannt. Jedenfalls bestehen keine persönlichen Verflechtungen der Geschäftsleitung der VICTORY Media Gruppe mit der Global Entertainment Production Holland BV oder der Global Entertainment Production NV. Die steuerlichen Gründe für die Konstruktion der beiden Global-Gesellschaften hat der Wirtschaftsprüfer der VICTORY Media Gruppe auf den Gesellschafterversammlungen im April 2005 erläutert. Es handele sich nach seiner Aussage um eine nach niederländischem Recht legale Steuerkonstruktion. Die Zusammenarbeit mit der Global Entertainment Production Holland BV im Produktions- und Lizenzvertriebsbereich wird in allen einschlägigen Beteiligungsangeboten der VICTORY Media Gruppe dargestellt. Außerdem wurde dies auf diversen Fondsgesellschafterversammlungen mitgeteilt. Die Global Entertainment Production Holland BV ist nicht im Lizenzvertrieb von Animationsproduktionen der VICTORY Media Gruppe tätig. Wegen der derzeitigen Probleme mit der Global Entertainment Production Holland BV ist für die Mehrzahl der VICTORY Produktionen eine weltweite Vermarktung durch die VICTORY Media Gruppe oder andere Lizenzvertriebsunternehmen gegenwärtig nicht möglich, lediglich „Randbereiche“ können bearbeitet werden. Insbesondere ist es derzeit nicht möglich, die Lizenzvertriebsrechte an ein oder mehrere andere Lizenzvertriebsunternehmen zu vergeben. Die Lizenzvertriebsverträge mit der Global Entertainment Production Holland BV wurden durch die VICTORY Media Gruppe fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Eine Antwort auf diese Kündigungen durch die Global Entertainment Production Holland BV steht noch aus. Sollte es zu einem Rechtsstreit mit der Global Entertainment Production Holland BV kommen, besteht die Gefahr, dass für einen unabsehbaren Zeitraum eine Lizenzvermarktung weitgehend unmöglich wird. Ein Rechtsstreit bedeutet aber ebenfalls eine existenzielle Gefahr für die VICTORY Media Gruppe und damit mittelbar auch für die VICTORY Medienfonds. Allein das Kostenrisiko kann selbst im Falle eines letztinstanzlichen Obsiegens existenzvernichtend sein, da zu befürchten ist, dass die unterlegene Partei die ihr gerichtlich auferlegten Kosten eines Rechtsstreits, insbesondere Rechtsanwaltskosten der obsiegenden Partei, nicht erfüllen kann und sich dieser Verpflichtung durch eine Insolvenz entziehen würde. Die Bemühungen der VICTORY Media Gruppe eine gütliche, außergerichtliche Einigung mit der Global Entertainment Production Holland BV zu erreichen, sind noch nicht gescheitert, befinden sich aber in einer schwierigen Situation. Soweit die Global Entertainment Production Holland BV als Produktionsdienstleister für die VICTORY Media Gruppe tätig war und wegen angefallener Produktionskostenüberschreitungen wird auf die außerordentliche gemeinsame Gesellschafterversammlung am 29.06.2006 und das Protokoll zu dieser Gesellschafterversammlung verwiesen, welches im Anlegerbereich hinterlegt ist. |
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| Betriebsprüfungen Die Betriebsprüfungen für die Jahre 1997 bis einschließlich 2000 sind noch nicht abgeschlossen. Prüfungsgegenstände sind insbesondere die Herstellereigenschaft, die Gewinnerzielungsabsicht, der Ort der Betriebsstätten und die Veranlassung der Produktionskosten. Strittig ist der Ort der Betriebsstätten und die Veranlassung der Produktionskosten. Wie bereits auf Gesellschafterversammlungen berichtet, wurde eine renommierte Münchner Rechtsanwaltskanzlei zusammen mit dem sogenannten Vertrauensgremium (freiwilliger, selbstorganisierter Zusammenschluss von ehemaligen Kapitalanlagevermittlern der VICTORY Media Gruppe) mit der steuerlichen Vertretung der VICTORY Media Gruppe beauftragt. Als Ergebnis der Betriebsprüfungen für die Jahre 1994 bis einschließlich 1996 wurden Verluste in erheblichem Umfang vom Finanzamt aberkannt. Hintergrund ist insbesondere der Ort der Betriebsstätten der Produktionen, welche überwiegend im Ausland (z.B. Frankreich, Spanien, Italien), also in der EU, liegen sollen (§ 2a Einkommensteuergesetz). Die Einspruchsverfahren gegen die geänderten Bescheide sind noch nicht vollständig erledigt. Es ist zu erwarten, dass die Ergebnisse der Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt wegen der Betriebsprüfungen für die Jahre 1997 bis 2000 Auswirkungen auf die Ergebnisse der Betriebsprüfungen für die Jahre 1994 bis 1996 haben werden. Ein bestimmter Ausgang kann aber nicht vorhergesagt werden. Auf das Schreiben vom September 2003 an die Teilhaber der betroffenen Fonds Nr. 2 bis Nr. 6 wird verwiesen. |
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| Insolvenzverfahren VICTORY Media AG Der vorläufige Insolvenzverwalter hat dem Amtsgericht Kempten/Allgäu (Insolvenzgericht) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens empfohlen. Eine Entscheidung des Insolvenzgerichts steht aber noch aus. Soweit die VICTORY Media AG Geschäftsanteile an GmbHs, an denen Medienfonds beteiligt sind, hält, besteht die Möglichkeit der Einziehung dieser Geschäftsanteile. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bereits mitgeteilt, dass auf dieses Einziehungsrecht nicht verzichtet wird. |
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| News vom 20.12.2006 | |
| EM.TV AG |
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| News vom 08.12.2006 | |
| Herr Thomas Carl Mösch, Rechtsanwalt / Steuerberater in München, hat sein Mandat als Aufsichtsrat der VICTORY Media AG niedergelegt. | |
| News vom 07.12.2006 | |
| Am Mittwoch, 06.12.2006, hat die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung die Büroräume der VICTORY Media Gruppe durchsucht. Die meisten Unterlagen wurden beschlagnahmt. Deshalb ist die weitere Verwaltung insbesondere der VICTORY Medienfonds schwierig, so dass Anfragen zu den VICTORY Medienfonds derzeit nicht bearbeitet werden können. Stellungnahmen zu dem geschilderten Vorgang werden bis zum Abschluss der Ermittlungen nicht gegeben, daher bitten wir von entsprechenden Fragen Abstand zu nehmen. |
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| News vom 05.12.2006 | |
| Von Teilhabern und ehemaligen Kapitalanlagevermittlern der VICTORY Media Gruppe werden detailliertere Übersichten zu den Lizenzverträgen als im geschützten Anlegerbereich der VICTORY Homepage vorhanden nachgefragt. Wie Erfahrungen mit anderen zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen zeigen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass derartige detailliertere Übersichten über die Lizenzverträge insbesondere potenziellen Lizenzabnehmern dennoch bekannt werden. Dadurch würde zum Schaden der Fonds die Verhandlungsposition mit solchen Interessenten geschwächt werden. Deshalb werden detailliertere Übersichten nicht verschickt, sondern stehen nach Vereinbarung zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der TREUMEDIA Beteiligungs GmbH während der üblichen Büroöffnungszeiten zur Verfügung. |
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| News vom 13.11.2006 | |
| Das Amtsgericht Kempten, Insolvenzgericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Marco Liebler, Nymphenburger Str. 139, 80636 München, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Zur zügigen Bearbeitung des Insolvenzantragsverfahrens bitten wir von Anfragen Abstand zu nehmen, die nicht unmittelbar die VICTORY Media AG betreffen. Dies gilt sinngemäß auch für Anfragen an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treuhandgesellschaft Südbayern GmbH, Herrn Wirtschaftsprüfer Vogt, da dieser die VICTORY Media AG nicht geprüft hat. Wir werden zum laufenden Insolvenzantragsverfahren keine Stellungnahme abgeben, daher bitten wir von Anfragen Abstand zu nehmen. Wir weisen erneut darauf hin, dass die VICTORY Medienfonds durch den Insolvenzantrag nicht unmittelbar betroffen sind. | |
| News vom 10.11.2006 | |
| Auf Anfragen wird zu nachfolgenden Themen eine Stellungnahme gegeben: Lizenzvertriebstätigkeit Die VICTORY Film Production & Distribution GmbH übt weiterhin die Lizenzvertriebstätigkeit für die VICTORY Media Gruppe aus. Selbstverständlich ist sie bei einschlägigen Fachmessen (z.B. MIPCOM in Cannes) präsent. Global Entertainment Production Holland BV Obwohl die Global Entertainment Production Holland BV trotz Ablehnung der Vertragsentwürfe zur Aufhebung der Geschäftsbeziehungen durch die Gesellschafterversammlungen im Juni 2006 weiter Verhandlungsbereitschaft signalisiert hat, hat sie sich an eine Münchner Rechtsanwaltsgesellschaft gewandt. Ob eine Klageerhebung gegen die VICTORY Media Gruppe bevorsteht, ist hier derzeit nicht bekannt. VICTORY Media AG Das Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 06.11.2006 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der VICTORY Media AG angeordnet. Wegen der Gründe zur Antragstellung wird auf die News vom 06.11.2006 verwiesen. Die VICTORY Medienfonds sind durch diesen Insolvenzantrag nicht unmittelbar betroffen, da die Fonds von selbständigen Unternehmen der VICTORY Media Gruppe geführt werden. Daher sind die Teilhaber der VICTORY Medienfonds nur unmittelbar betroffen, wenn sie auch Aktionär der VICTORY Media AG sind. Klagen gegen die VICTORY Media Gruppe Von verschiedener Seite wird Teilhabern von VICTORY Medienfonds zur Klageerhebung geraten, insbesondere wegen des Insolvenzantrags der VICTORY Media AG. Selbstverständlich steht es jedem Teilhaber frei für vermeintliche Ansprüche gegen Unternehmen der VICTORY Media Gruppe gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Natürlich wird sich die VICTORY Media Gruppe mit allen rechtlichen Mitteln wie Einreden gegen Klagen verteidigen, insbesondere da die VICTORY Medienfonds durch den Insolvenzantrag der VICTORY Media AG nicht unmittelbar betroffen sind. Im Übrigen wird auf die Risikohinweise in den Beteiligungsangeboten verwiesen. |
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| News vom 06.11.2006 | |
| Die VICTORY Media AG hat beim Insolvenzgericht Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt, da sie zwei Prozesse über insgesamt rd. 6 Mio EUR, insbesondere gegen die EM.TV AG, verloren hat. Die VICTORY Media AG ist unter anderem an mehreren Gesellschaften der VICTORY Media Gruppe beteiligt. Diese Gesellschaften sind durch den Insolvenzantrag nicht unmittelbar betroffen, da diese selbständige Unternehmen sind. | |
| News vom 19.10.2006 | |
| Stellungnahme Mehrfach wurden diverse Vorwürfe gegen die VICTORY Media Gruppe erhoben, zu welchen hiermit in gebotener Kürze Stellung genommen wird: 1. Prospektunterlagen Die Mehrzahl der Prospekte von VICTORY Medienfonds wurden von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und bestätigt. Diese Prüfberichte wurden den ehemaligen Kapitalanlagevermittlern der VICTORY Media Gruppe zur Verfügung gestellt bzw. konnten bei der VICTORY Media Gruppe angefordert werden. 2. ordnungsgemäße Verwendung der Kapitaleinlagen Die Kapitaleinlagen der Teilhaber an VICTORY Medienfonds wurden prospektgemäß verwendet. Hierüber berichtete der Geschäftsführer des Einzahlungstreuhänders auf den jeweils ersten Versammlungen der VICTORY Medienfonds. Die durch die VICTORY Medienfonds (mit- )finanzierten Medienproduktionen sind fertig gestellt und befinden sich in der Lizenzvermarktung. 3. Global Entertainment Production Holland BV Die Zusammenarbeit mit dieser Firma wird in allen einschlägigen Beteiligungsangeboten der VICTORY Medienfonds dargestellt, so dass sich hiervon jeder Interessent zum Zeitpunkt seiner Anlageentscheidung Kenntnis verschaffen konnte. Soweit diese Firma als Lizenzvertriebsunternehmen agiert, erhält sie nicht mehr an Lizenzvertriebsprovisionen als in den Beteiligungsangeboten genannt. Ein anderes Lizenzvertriebsunternehmen hätte ebenfalls Anspruch auf Lizenzvertriebsprovisionen erhalten. Es bestehen keine persönliche Verflechtung der Geschäftsleitung der VICTORY Media Gruppe mit dieser Firma, insbesondere bestehen keine Beteiligungen an der Muttergesellschaft dieser Firma. Forderungen der VICTORY Media Gruppe gegen diese Firma sind sowohl in den Jahresabschlüssen als auch in den Wirtschaftsprüfungsberichten dargestellt. Forderungen dieser Firma gegen Dritte (z. B. TV-Sender) wurden bereits an die VICTORY Media Gruppe abgetreten. Dies wurde auf Gesellschafterversammlungen im April 2005 mitgeteilt. Verbindlichkeiten der VICTORY Media Gruppe gegen diese Firma ergeben sich auch aus Produktionskostenüberschreitungen, welche vertraglich durch die VICTORY Media Gruppe als Hersteller der Medienproduktionen zu tragen sind. Auf der gemeinsamen außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 29.06.2006 erfolgten für jeden betroffenen VICTORY Medienfonds entsprechende Ausführungen; hierauf wird verwiesen. 4. weitere Rückflüsse / Ausschüttungen an Teilhaber In den Beteiligungsangeboten der VICTORY Medienfonds wird bewusst auf Darstellungen zu Rückflüssen verzichtet, da der Erfolg jeder Medienproduktion nicht vorhersagbar ist (Publikumsgeschmack). Soweit solche Darstellungen wegen der Anforderungen der prospektprüfenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemacht werden mussten, wird auf deren Unverbindlichkeit hingewiesen. An der Unvorhersagbarkeit des Erfolges von Medienproduktionen hat sich nichts geändert, so dass eine Aussage zu weiteren Rückflüssen an Teilhaber Spekulation ist. 5. steuerliche Anerkennung Die VICTORY Medienfonds befinden sich derzeit für den Zeitraum 1997 - 2000 in Betriebsprüfungen durch das hiesige Finanzamt. Insbesondere der Ort der Betriebsstätten der Produktionen, die Veranlassung der Produktionskosten, die Herstellereigenschaft und die Gewinnerzielungsabsicht sind Betriebsprüfungsgegenstände. Strittig sind der Ort der Betriebsstätten und die Veranlassung der Produktionskosten. Mit der Vertretung der Interessen der VICTORY Media Gruppe gegenüber dem Finanzamt wurde eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei in München beauftragt. Auf Gesellschafterversammlungen in 2005 wurde hierüber berichtet. |
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| News 27.09.2006 | |
| Ermittlungsverfahren gegen die VICTORY Media Gruppe In der Presse wurde über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Untreue und Steuerhinterziehung berichtet. Ein von der VICTORY Media Gruppe beauftragter Rechtsanwalt hat bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt. Nähere Informationen liegen derzeit nicht vor. Solange dieses Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen ist, können hierzu durch die VICTORY Media Gruppe keine Stellungnahmen gegeben werden. |
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| Global Entertainment Production Holland BV Aufgrund der Abstimmungsergebnisse der gemeinsamen außerordentlichen Gesellschafterversammlungen am 29. Juni 2006 in Kaufbeuren wurden die Verträge mit der Global Entertainment Production Holland BV zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen nicht wirksam. Derzeit wird versucht, in neue Verhandlungen einzutreten, insbesondere um langwierige und kostenintensive Rechtsstreite, die auch im Ausland zu führen wären, zu vermeiden. Durch die Global Entertainment Production Holland BV wurde grundsätzlich Verhandlungsbereitschaft signalisiert. |
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| VICTORY Media AG Herr Franz Landerer ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Die Aufsichtsräte Herr Ralf Plück und Herr Dirk Wolf sind aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. |
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| VICTORY Film Production & Distribution GmbH Herr Franz Landerer ist aus der Geschäftsführung ausgeschieden. |
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| News 13.06.2006 | |
| Sollten Sie als VICTORY Teilhaber oder VICTORY Kapitalanlagevermittler noch kein persönliches Kennwort haben, können Sie dies schriftlich (Brief, FAX 08341/96118-30, E-Mail: info@victory-media.com ) anfordern. |
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News 15.02.2006 |
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| Die steuerlichen Ergebnisse 2004 für alle VICTORY MultiMediaFonds wurden beim Finanzamt Kaufbeuren eingereicht. Aus Kostengründen werden steuerliche Ergebnisse nur nach schriftlicher Anforderung (z.B. per E Mail an info@victory-media.com oder per Fax an die Nummer 08341-96118-30) verschickt. Bitte beachten Sie, dass aus programmtechnischen Gründen keine Vormerkungen für zukünftige Geschäftsjahre angenommen werden. |
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| Die Sonderbetriebsausgaben senden Sie uns künftig bitte schriftlich gerne unter Verwendung des Formulars, das Ihnen nach Erstellung des Anlegerbereichs auf unserer Homepage www.victory-media.com zur Verfügung stehen wird. Bis zur Fertigstellung des Anlegerbereichs kann das Formular auch per E Mail an info@victory-media.com oder per Fax an die Nummer 08341-96118-30 angefordert werden. |